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Bundesschatzbrief
Zu finden in Lexikon
Es gibt zwei Typen von Bundesschatzbriefen.
Typ A: Die Laufzeit beträgt bis zu sechs Jahre. Die Zinsen werden am Ende jedes Laufzeitjahres ausgezahlt und sind zum Zeitpunkt der Zinszahlung steuerpflichtig. Auf Wunsch kann auch die Wiederanlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe vereinbart werden.
Typ B: Die Laufzeit beträgt bis zu sieben Jahre. Die Zinsen werden erst am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Nennwertes ausgezahlt. Damit ist der Gesamtbetrag der Zinsen bei Fälligkeit steuerpflichtig.
Zinsen: Die Zinsen steigen progressiv, das heißt, dass in den Anfangsjahren weniger Zinsen gezahlt werden als am Ende. Dies soll Anreize verschaffen, die Bundesschatzbriefe bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Die Zinsen müssen, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, voll besteuert werden. Seit 1. Januar 2009 unterliegen diese der Abgeltungsteuer.
Ausgegeben werden Bundesschatzbriefe von der Deutschen Finanzagentur GmbH.
Siehe hierzu mein Eintrag: Informationen zu Daueremissionen des Bundes - Bundesschatzbriefe.













