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Bundestagswahl: Die Partei-Reihenfolge auf den Stimmzetteln.
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Hat sich schon einmal jemand die Frage gestellt wieso die Stimmzettel in jedem Wahlkreis unterschiedlich sind? Die Antwort ist einfach aber doch kompliziert. Es werden unterschiedliche Stimmzettel gedruckt weil in jedem Wahlkreis unterschiedliche Direktkandidaten zur Wahl antreten. Dabei wird die Reihenfolge bundesweit einheitlich vergeben. Diese richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis der Parteien bei der letzten Bundestagswahl in dem betreffenden Bundesland. Die übrigen Parteien folgen in alphabetischer Reihenfolge.
Geregelt wird der Inhalt und der Aufbau des Stimmzettels übrigens per Gesetz - genauer gesagt in § 30 des Bundeswahlgesetzes. Danach werden auf dem Stimmzettel in der linken Spalte (Erststimme) die Direktkandidaten, in der rechten Spalte (Zweitstimme) - die Landeslisten der Parteien aufgeführt.
Dazu schreibt der Bundeswahlleiter:
Die Reihenfolge bestimmt sich zunächst nach den Parteien, die mit Landeslisten antreten. Ihre Reihenfolge in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl in dem betreffenden Bundesland erzielt hatten.
Der Listenplatz 1 wird in zwölf Ländern an die SPD (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und im Saarland), in drei Ländern an die CDU (Sachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) und in Bayern an die CSU vergeben.
Den Listenplatz 2 erhalten in neun Ländern die CDU (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland), in vier Ländern die SPD (Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) und in drei Ländern die Partei DIE LINKE (Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
Den Listenplatz 3 nehmen in sieben Ländern die FDP (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg), in vier Ländern die Partei DIE LINKE
(Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen und im Saarland), in drei Ländern die CDU (Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und in zwei Ländern die GRÜNEN ein (Hamburg und Bremen).
Den Listenplatz 4 belegen in acht Ländern die GRÜNEN (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg), in sieben Ländern die
FDP (Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) und in Bremen die Partei DIE LINKE.
Den Listenplatz 5 erhalten in acht Ländern die Partei DIE LINKE (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg), in sechs Ländern die GRÜNEN (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) und in zwei Ländern die FDP (Bremen und Berlin).
Auch die Reihenfolge der nachfolgenden Landeslisten in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis der einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2005 in dem
betreffenden Bundesland. Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl nicht mit Landeslisten teilgenommen haben oder die bei dieser Bundestagswahl 2009 erstmals teilnehmen, folgen mit ihren Landeslisten
in alphabetischer Reihenfolge.
In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der Direktkandidaten in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Am Schluss folgen in alphabetischer Reihenfolge die Direktkandidaten von
Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerbern, die für den betreffenden Wahlkreis zugelassen worden sind.
[Quelle: Der Bundeswahlleiter.]













