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PKW-Zulassung: In Nordrhein-Westfalen herrscht Recht und Ordnung.
Zu finden in Bürokratie, Privat, Vergleich
Heute haben Oliver und ich einiges über Verordnungen gelernt. Verordnungen die in Bayern wohl anders ausgelegt werden oder die es in Bayern erst gar nicht gibt. Aber fangen wir mal von Vorn an:
Wir haben uns ein Auto gekauft, welches noch in Amberg (Bayern) auf dem Hof des Händlers steht. Der Wagen ist ein Gebrauchtwagen aus Italien. Die Papiere kamen heute per Einschreiben. Nun wollten Oliver und ich zum Straßenverkehrsamt (StVA) nach Minden und den Wagen zulassen.
Wir sind mit folgenden Papieren zum StVA:
- Kaufvertrag
- Italienischer Fahrzeugbrief
- Italienischer Fahrzeugschein
- Bescheinigung HU
- Bescheinigung ASU
- “Bestätigung der Daten für das Fahrzeug” der GTÜ
Mit diesen Papieren wäre der Wagen in Bayern problemlos zugelassen worden. Hier in Nordrhein-Westfalen kann man davon leider nicht sprechen.
Das Problem der hier ansässigen Behörde ist, dass kein Gutachten nach §21 StVZO angefertigt wurde. Diese bescheinigt, nach Aussage der TÜV Mitarbeiterin, den technisch einwandfreien Zustand des PKW. Dann bräuchte man auch keine HU machen lassen, weil das Gutachten nach §21 StVZO dieses quasi schon beinhaltet. Fällt euch was auf? In Bayern hat der Wagen die HU/AU ohne jegliche Mängel bestanden. In Nordrhein-Westfalen hätte keine HU/AU ohne Gutachten nach §21 StVZO durchgeführt werden dürfen.
Ein weiteres Problem hier in Minden war, dass die Daten des PKW zur Zulassung in Deutschland eine Bestätigung der Daten erfordert. Das wird, nach Aussage der StVA Mitarbeiterin, auch mit dem Gutachten nach §21 StVZO erledigt. Die “Bestätigung der Daten für das Fahrzeug” der GTÜ reicht hier in Nordrhein-Westfalen - im Gegensatz zu Bayern - nicht aus.
Jetzt standen wir vor dem Problem, dass ein Gutachten nach §21 StVZO mehr als 100 Euro kosten würde und wir den Wagen aus Bayern hierher “überführen” müssten um ihn in Minden beim TÜV (DEKRA darf das Gutachten hier wohl nicht ausstellen) vorzustellen. Die Überführungskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen würden zusätzlich weitere 100 Euro kosten. Zusätzlich kommen die Kosten der Zulassung und der Kennzeichen hinzu.
Ich habe eine Möglichkeit gefunden den Mehrkosten der Gutachtenerstellung und der Überführung zu entgehen. Da unser Vater in Bayern wohnt, hat er den Wagen erstmal problemlos auf sich zulassen können. Jetzt hat der Wagen einen deutsch Fahrzeugbrief/-Schein und kann hier in Minden auf uns umgemeldet werden. Da der Wagen bereits die deutschen Papiere hat, sollte dies kein Problem mehr darstellen. Die Kosten belaufen sich hierbei nur auf knapp 100 Euro insgesamt. In der Rechnung sind die Zulassungsgebühren in Bayern, die bayrischen Kennzeichen, das Ummelden hier in Minden, die anteiligen Steuern, der Versicherungsbeitrag und die neuen Kennzeichen eingerechnet. So können wir knapp 200 Euro sparen.
Morgen fahren wir nach Amberg und besuchen unseren Vater. Auf dem Rückweg fahren wir dann mit unserem neuen Wagen nach Hause. Dann am Mittwoch zum StVA und alles sollte problemlos über die nordrhein-westfälische Bühne gehen.
Ich bin gespannt!













